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Arbeit + Qualifizierung

Alle Maßnahmen der Jugendhilfe Köln e.V. laufen im Auftrag der öffentlichen Hand. Sie werden über unterschiedliche Programme gefördert, die sich durch Ziel- und Altersgruppen, gesetzliche Grundlagen, Dauer oder Kostenträger unterscheiden. Genannt sind an dieser Stelle nur die wichtigsten.


Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen der Jugendhilfe Köln e.V. sind das neue SGB (= Sozialgesetzbuch) II – Grundsicherung für Arbeitsuchende, das SGB III – Arbeitsförderung und das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem SGB II wurden seit 2005 die bisherigen Systeme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst. Zuständig für die Umsetzung des SGB II ist das Jobcenter Köln, das dabei mit dem Kölner Hilfesystem und seinen Trägern kooperiert. Es ist neben Stadt, Land, Bund, EU und Agentur für Arbeit einer der größten JHK-Kostenträger.

Das SGB VIII ist Grundlage für die Arbeit der Jugendwerkstätten als Jugendhilfe-Maßnahme.