Interne Meldestelle gemäß HinSchG

Die Jugendhilfe Köln e.V. hat eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Hierüber haben Mitarbeitende sowie Geschäftspartner*innen oder weitere dritte Personen die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien beim Träger (auf Wunsch vollständig anonym) abzugeben.  Dies dient dem Schutz vor Benachteiligungen, die Sie wegen ihrer Meldung befürchten oder sie davon abschrecken könnten. Informationen zum genauen Ablauf einer Meldung in unserem Hinweisgebersystem finden Sie hier.