Geflüchtete im Bundesfreiwilligendienst bei der JHK

Foto: ©BMFSFJ/Bertram_Hoekstra

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Nun können sich auch geflüchtete Menschen in einem Freiwilligendienst in Köln engagieren!
Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug- ergänzt.
Damit wurden die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Freiwilligen für geflüchtete Menschen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erweitert.

Der Freiwilligendienst bietet eine Möglichkeit, eine sinnvolle Tätigkeit in die Kölner Stadtgesellschaft einzubringen. Hierüber können Anerkennung und Wertschätzung erfahren werden. Aber auch Sprachkenntnisse werde so erweitert und Erfahrungen, die für eine spätere Arbeitsaufnahme wichtig sind, können gesammelt werden.

Die Jugendhilfe Köln bietet hier in Zusammenarbeit mit der Kölner Freiwilligen Agentur fünf Einsatzstellen an.

Mehr Infos auf der Website der Jugendhilfe Köln oder auf den Seiten der Kölner Freiwilligen Agentur e.V.